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Wer einen Flug bei Lufthansa gebucht hat, sollte die Namen aller Mitreisenden direkt nach der Buchung kontrollieren. Ein falsch geschriebener Name kann insbesondere bei internationalen Reisen zu Problemen führen, da die Passagierdaten mit dem gültigen Reisedokument übereinstimmen sollten.
Doch was passiert, wenn nach der Buchung ein Fehler entdeckt wird? Ist eine Lufthansa Namensänderung möglich? Und kann ein gebuchtes Ticket einfach auf einen anderen Mitreisenden übertragen werden?
Die Antwort hängt davon ab, ob lediglich ein Schreibfehler korrigiert werden soll oder ob tatsächlich eine andere Person mit dem Ticket reisen soll. Eine echte Änderung des Reisenden ist grundsätzlich nicht erlaubt. Bestimmte Namenskorrekturen sind dagegen möglich.
Eine vollständige Namensänderung bei Lufthansa, bei der eine gebuchte Person durch eine andere Person ersetzt wird, ist grundsätzlich nicht möglich. Lufthansa-Tickets sind personengebunden und nicht frei übertragbar.
Wenn beispielsweise Anna ein Ticket gebucht hat, aber später ihr Freund Max an ihrer Stelle fliegen soll, kann der Name nicht einfach auf Max geändert werden. In einem solchen Fall muss grundsätzlich eine neue Buchung für die tatsächlich reisende Person vorgenommen werden.
Anders sieht es bei einer Lufthansa Namenskorrektur aus. Wenn beispielsweise nur ein Tippfehler vorliegt oder sich der rechtliche Name der gleichen Person geändert hat, kann eine Korrektur unter den geltenden Bedingungen möglich sein.
Diese Unterscheidung ist besonders wichtig.
Eine Namensänderung bedeutet, dass eine andere Person das Ticket nutzen soll. Das ist bei Lufthansa grundsätzlich nicht erlaubt.
Eine Namenskorrektur bedeutet dagegen, dass der Name derselben reisenden Person berichtigt wird. Dazu können beispielsweise Tippfehler oder bestimmte Änderungen aufgrund einer Heirat gehören.
Die Lufthansa Richtlinien Namensänderung unterscheiden daher zwischen der Änderung der reisenden Person und der Korrektur der Daten einer bereits gebuchten Person.
Eine Lufthansa Namenskorrektur kann in bestimmten Fällen vorgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise kleinere Schreibfehler.
Nach den aktuellen Lufthansa-Group-Richtlinien können unter anderem folgende Korrekturen möglich sein:
Korrektur von Tippfehlern im Namen
bestimmte Korrekturen einzelner Buchstaben
Korrektur aufgrund einer Heirat
Korrektur aufgrund einer Scheidung
bestimmte rechtliche Namensänderungen
Ergänzung weiterer Namensbestandteile entsprechend dem Reisedokument
bestimmte Korrekturen der Anrede
Wichtig ist, dass weiterhin dieselbe Person reist. Die korrigierten Daten müssen mit dem gültigen Reisepass oder einem anderen anerkannten Reisedokument übereinstimmen.
Eine häufige Situation ist eine Namensänderung nach der Heirat.
Wenn eine Person beispielsweise nach der Hochzeit einen neuen Nachnamen führt, kann die Buchung unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend korrigiert werden. Dabei kann Lufthansa einen offiziellen Nachweis verlangen.
Als Nachweis kann beispielsweise eine Heiratsurkunde oder ein anderes geeignetes Dokument dienen.
Entscheidend ist, dass anhand des Nachweises festgestellt werden kann, dass es sich weiterhin um dieselbe reisende Person handelt.
Auch nach einer Scheidung oder einer anderen rechtlichen Namensänderung kann eine entsprechende Korrektur möglich sein.
Nein, eine solche Änderung ist nicht mit einer normalen Lufthansa Namensänderung gleichzusetzen.
Wenn ein Mitreisender nicht mehr fliegen kann und eine andere Person seinen Platz übernehmen soll, kann das bestehende Ticket grundsätzlich nicht einfach auf den neuen Passagier umgeschrieben werden.
In einem solchen Fall ist normalerweise eine neue Buchung erforderlich. Dabei gelten die zum Zeitpunkt der neuen Buchung verfügbaren Preise und Bedingungen.
Das bedeutet auch, dass ein günstiges altes Ticket nicht automatisch zum gleichen Preis auf eine andere Person übertragen werden kann.
Tippfehler gehören zu den häufigsten Gründen für eine Lufthansa Namenskorrektur.
Beispielsweise kann bei der Buchung ein Buchstabe im Nachnamen fehlen oder versehentlich falsch eingegeben worden sein. Lufthansa erlaubt unter den geltenden Richtlinien bestimmte kleinere Korrekturen.
Seit dem 1. Juli 2024 erhebt die Lufthansa Group für die nach ihrer Richtlinie zulässigen Namenskorrekturen keine Namenskorrekturgebühr mehr. Die konkrete Bearbeitung kann jedoch von der Buchung, dem Ticket und der jeweiligen Flugkonstellation abhängen.
Deshalb sollte eine Korrektur möglichst früh beantragt werden.
Auch das Ergänzen eines Namensbestandteils kann unter den geltenden Lufthansa-Regeln möglich sein.
Wenn beispielsweise im Ticket nur „Luis Perez“ steht, der Reisepass aber „Luis Pedro Perez Alonso“ enthält, können zusätzliche Namensbestandteile entsprechend dem Reisedokument unter bestimmten Voraussetzungen ergänzt werden.
Dabei muss nachgewiesen werden können, dass die zusätzlichen Angaben zur gleichen Person gehören.
Deshalb ist es sinnvoll, bei einer Namenskorrektur den Reisepass beziehungsweise das gültige Reisedokument bereitzuhalten.
Wenn Sie einen Fehler in der Buchung feststellen, sollten Sie möglichst schnell handeln.
Der typische Ablauf kann folgendermaßen aussehen:
Kontrollieren Sie zunächst den Namen des betreffenden Passagiers in der Buchungsbestätigung.
Vergleichen Sie den Namen auf dem Ticket mit dem Namen im Reisepass oder im entsprechenden Reisedokument.
Überlegen Sie, ob es sich um einen einfachen Tippfehler oder eine tatsächliche Änderung der reisenden Person handelt.
Bei einem Tippfehler handelt es sich normalerweise um eine Namenskorrektur. Soll dagegen eine völlig andere Person reisen, ist eine Übertragung des Tickets grundsätzlich nicht möglich.
Für eine Korrektur können Sie die verfügbaren Lufthansa-Servicekanäle beziehungsweise das Service Center nutzen. Bei bestimmten Buchungen oder besonderen Flugkonstellationen kann eine direkte Bearbeitung durch Lufthansa erforderlich sein.
Bei einer rechtlichen Namensänderung kann ein entsprechender Nachweis erforderlich sein. Dazu kann beispielsweise eine Heirats- oder Scheidungsurkunde gehören.
Nach der Bearbeitung sollten Sie die aktualisierten Passagierdaten nochmals überprüfen und darauf achten, dass sie mit dem Reisedokument übereinstimmen.
Die Kosten hängen davon ab, welche Art von Änderung erforderlich ist und welche Buchungsbedingungen gelten.
Für zulässige Namenskorrekturen nach der Lufthansa-Group-Richtlinie wurde die Namenskorrekturgebühr ab dem 1. Juli 2024 abgeschafft.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jede gewünschte Änderung kostenlos durchgeführt werden kann. Eine vollständige Änderung des Reisenden ist weiterhin keine normale Namenskorrektur. Wird stattdessen eine neue Buchung erforderlich, gelten die Preise und Tarifbedingungen der neuen Buchung.
Bei Sonderfällen, bestimmten Ticketarten oder Flügen mit anderen Airlines können außerdem abweichende Bedingungen gelten.
Bei einer Buchung mit mehreren Fluggesellschaften sollte besonders genau geprüft werden, welcher Carrier den betreffenden Flug durchführt.
Die Lufthansa-Bedingungen können bei Flügen anderer Fluggesellschaften abweichen. Wenn der Flug nicht von Lufthansa durchgeführt wird, können die Bedingungen des jeweiligen ausführenden beziehungsweise zuständigen Carriers gelten.
Bei einer Namenskorrektur sollte deshalb die gesamte Reiseroute berücksichtigt werden.
Ein Namensfehler sollte nicht ignoriert werden. Der Passagier muss seine Identität anhand der erforderlichen Reisedokumente nachweisen können.
Wenn der Name auf dem Ticket erheblich von den Angaben im Reisepass abweicht, kann dies beim Check-in oder bei der Dokumentenkontrolle zu Schwierigkeiten führen.
Deshalb empfiehlt es sich, die Buchung unmittelbar nach dem Kauf zu überprüfen und einen festgestellten Fehler möglichst früh korrigieren zu lassen.
Wenn das Lufthansa-Ticket über ein Reisebüro oder einen anderen Vermittler gebucht wurde, sollte zunächst der Anbieter kontaktiert werden.
Der Reiseanbieter kann prüfen, welche Art von Korrektur erforderlich ist und wie die Anfrage bearbeitet werden muss.
Bei einer einfachen Online-Buchung über Lufthansa können dagegen die verfügbaren Lufthansa-Servicekanäle genutzt werden.
Nein. Wenn eine andere Person anstelle des ursprünglich gebuchten Passagiers reisen soll, kann das Ticket grundsätzlich nicht einfach übertragen werden.
Ja, bestimmte Tippfehler können im Rahmen der Lufthansa Namenskorrektur korrigiert werden. Die genaue Zulässigkeit hängt von der Art des Fehlers und der jeweiligen Buchung ab.
Eine rechtliche Namensänderung, beispielsweise nach einer Heirat, kann unter bestimmten Voraussetzungen korrigiert werden. Ein entsprechender Nachweis kann erforderlich sein.
Unter den aktuellen Lufthansa-Group-Regeln können zusätzliche Namensbestandteile entsprechend dem gültigen Reisedokument unter bestimmten Voraussetzungen ergänzt werden.
Für zulässige Namenskorrekturen nach der Lufthansa-Group-Richtlinie wurde die entsprechende Namenskorrekturgebühr abgeschafft. Eine vollständige Änderung des Reisenden ist davon nicht erfasst.
Da ein Lufthansa-Ticket grundsätzlich nicht auf eine andere Person übertragen werden kann, ist normalerweise eine neue Buchung für die tatsächlich reisende Person erforderlich.
Eine Lufthansa Namensänderung ist möglich, wenn es sich um eine zulässige Korrektur der Daten derselben reisenden Person handelt. Dazu können beispielsweise bestimmte Tippfehler, fehlende Namensbestandteile oder rechtliche Namensänderungen nach einer Heirat oder Scheidung gehören.
Wenn jedoch ein Mitreisender durch eine völlig andere Person ersetzt werden soll, ist dies keine gewöhnliche Lufthansa Namenskorrektur. Das bestehende Ticket kann grundsätzlich nicht übertragen werden; stattdessen muss für die neue Person eine eigene Buchung vorgenommen werden.
Wer die Lufthansa Richtlinien Namensänderung beachtet, den Namen mit dem Reisepass vergleicht und Fehler möglichst früh meldet, kann unnötige Probleme vor der Reise vermeiden.